Ausbildung "Musikfachhändler/in"
Ausbildungsstruktur
Der nach dem Berufsbildungsgesetz einzige anerkannte Ausbildungsberuf für den Musikhandel, der „Musikalienhändler“, wurde neu geordnet und hat die Berufsbezeichnung Musikfachhändler/in erhalten. Der Musikalienhändler von 1954 war stark veraltet und entsprach schon lange nicht mehr den Qualifikationsanforderungen des Musikfachhandels. In dem neuen Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in wurden enorme inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Musikspezifische, warenkundliche Kompetenzen in den Bereichen Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger werden vertieft vermittelt. Kundenorientierung und Kundenservice wurden als Inhalte in diesem kommunikativen Ausbildungsberuf explizit aufgenommen. Inhalte aus den Bereichen Marketing und Vertrieb wurden erweitert und auf einen aktuellen, modernen Stand gebracht.
Mit der Neuordnung verbessert sich auch die schulische Ausbildung, da es jetzt einen eigenen Rahmenlehrplan für den Musikfachhändler gibt. Das erste und dritte Ausbildungsjahr enthält gleiche Kompetenzen wie die Einzelhandelsberufe. Somit ist eine gemeinsame Beschulung der beiden Ausbildungsberufe im ersten und dritten Ausbildungsjahr möglich.
Im zweiten Lehrjahr weist der Rahmenlehrplan jedoch differenzierte musikspezifische Inhalte auf, so dass in diesem Ausbildungsjahr Blockunterricht in einer Fachklasse erfolgt. Dieser Unterricht findet an der Staatlichen Berufsschule Mittenwald statt. Die Ausbildungszeit für diesen Ausbildungsberuf beträgt drei Jahre.
Berufliche Qualifikation
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger. Sie informieren und beraten Kunden - vorwiegend Musiker und Musikinteressierte - über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger. Bei ihrer Tätigkeit nutzen sie Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie Kenntisse über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern, berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte und wenden fachbezoge Bibliographien und Nachschlagewerke an.
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen wirken bei der Sortimentsgestaltung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung mit, bringen sich bei der Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing ein, platzieren und präsentieren Waren, wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit, führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab. Sie kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie, arbeiten stets team-, kunden-, service- und prozessorientiert. Weiter wirken sie bei der Personaleinsatzplanung mit.
Arbeitsgebiete
Der Musikfachhändler/die Musikfachhändlerin arbeitet in Unternehmen der Musikwirtschaft, insbesondere in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche sowie in der Musikindustrie und im Instrumentenbau. Ihre Aufgaben beziehen sich auf alle Leistungsbereiche des Musikfachhandels. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf die Planung, Organisation und Steuerung der Beschaffung und des Absatzes von Musikinstrumenten, Musikalien und Tonträgern sowie auf das Angebot von Serviceleistungen. Ihre Kompetenzen im musischen Bereich bringen sie dabei ein. Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Grundlagen ihres Berufsbildes.
In der Hauptsache sind sie im Verkauf tätig und bieten ihren Kunden fachliche Beratung und Service. Sie sind in der Lage, die vorgenannten Aufgaben im Rahmen unternehmerischer Zielsetzungen selbstständig, kooperativ und kundenorientiert auszuführen. Sie erfassen betriebs- und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, überblicken die Geschäftsprozesse und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf betriebliche Funktionsbereiche beurteilen. Sie nutzen Informations- und Kommunikationssysteme zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Abschlussprüfung
Neu ist die „Gestreckte Abschlussprüfung“. Dabei wird ein Teil der Prüfungen bereits am Ende des zweiten Lehrjahres abgelegt. Im dritten Lehrjahr kann sich der Auszubildende dann ganz auf das Wahlfach (Instrumente, Musikalien oder Tonträger) konzentrieren, bevor er dann am Ende der Ausbildung den Rest der Abschlussprüfungen ablegt. Eine Zwischenprüfung wird es in diesem Beruf nicht mehr geben. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.